Stellungnahme zur Rainbach – 26.04.2022
Die SPD-Fraktion fühlt sich dem Votum der Bürgerschaft verpflichtet wie es in dem deutlichen Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids seinen Ausdruck fand. Hauptkritikpunkte waren die mangelnde Einfügung des Bauvorhabens in Stil und Umfang in diesen Abschnitt des romantischen Neckartals und seines kleinen Weilers Rainbach.
Die Einleitung eines Bürgerentscheidsverfahrens war damals das einzige Instrument für die Bürgerschaft gewesen, um ein deutliches STOPP der überdimensionierten Planungsabsicht entgegenzusetzen.
Eine stilmäßige Modifizierung der unteren Baulinie wurde dann zwar vorgenommen, aber bei dem Hauptkritikpunkt, nämlich der den Weiler erdrückenden Massivität der Bebauung, ist kein Entgegenkommen der Bauherrschaft in den vielen Monaten der Diskussion zu verzeichnen.
Die Stockwerkshöhen von der Sicht der Neckarpromenade sind erdrückend und die Anzahl der Wohneinheiten, nämlich 21, ist die gleiche wie bei der ersten Vorstellung des Projekts.
Der 3D-Blick auf die Planung ist verniedlichend, da der Betrachter normalerweise nicht aus luftiger Höhe die Gebäude sieht sondern von der Neckarpromenade aus. Wesentlich realistischer wird die Vorstellung, wie die Firma RED sich ihre Wunschbebauung erhofft, wenn wir uns den Schnitt anschauen. Das würde ich jedem Mitglied des Gemeinderats noch einmal dringend raten. Denn auf das Garagengeschoss folgen dann jeweils drei Vollgeschosse und das Dachgeschoss. Und das soll dann „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise …sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ ? (aus § 34 des Baugesetzbuches) Das kann sich die SPD-Fraktion nicht vorstellen und ist gespannt auf die Reaktion des Landratsamtes.
In meinem Exemplar des Baugesetzbuches steht in der Einführung auf Seite XLII (=42) „Sollen Flächen des Außenbereichs einer Bebauung zugeführt werden, bedarf es dazu grundsätzlich der Aufstellung eines Bebauungsplans.“ Ein Teil des zur Bebauung vorgesehenen Bereichs liegt im Außenbereich. Die SPD-Fraktion teilt diese grundsätzliche Auffassung des Kommentators und kann der Einbeziehung dieses Grundstücks nicht zustimmen.
Nun zu den „Planungsgrundsätzen“
Wer, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Punkt 1 und 10(= 21 Wohnungen) dieser vom Investor gewünschten Vereinbarung zustimmt, der hat die Pläne abgesegnet und muss sich dann gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erklären.
Die übrigen Punkte der „Planungsgrundsätze“ nach Meinung der SPD-Fraktion sind juristisch nicht verbindliche Absichtserklärungen ( und enthalten zu oft „möglichst“ ) Einige Punkte sind u.E. selbstverständlich wie z.B. der Kinderspielplatz bei der Anzahl von Wohneinheiten oder die Verwendung von naturnahen .Materialien oder die teilweise Fassadenbegrünung. Andere gehören inzwischen zum allgemein akzeptierten Stand der Technik wie zentrale Heizanlagen und Photovoltaik.
Zum Schluss möchte ich aber einige Anmerkungen zu dem RNZ-Artikel vom 19.4. 22 machen.
Unter Überschrift „Rainbach-Investor hat „kein Verständnis““ wird lange und ausführlich nur die Sicht des Anwalts des Investors dargestellt. Dafür hat die SPD-Fraktion allerdings auch kein Verständnis.
Der Anwalt behauptet, dass die Planungen im Dezember auf „weitgehende Zustimmung“ der Gesprächsrunde gestoßen seien. Mit seiner Definition von „weitgehend“ übergeht er die kritischen Stimmen ganz einfach.
Wir nehmen an, dass der Anwalt auch genau die Gemeinderatsprotokolle verfolgt und damit wissen sollte, dass die SPD-Fraktion sich nicht jetzt schon über Dachbegrünung und Baumaterialien mit dem Investor unterhalten will, wenn die Firma RED das Thema der massiven Bauweise für unantastbar hält und es unter allen Umständen durch den Gemeinderat drücken möchte.
Winfried Schimpf für die SPD-Fraktion